Wissenswertes

Gesetzliche Vorteile für Sie

  • Transparenz:
    Auf Kosten- und Leistungsebene profitieren Sie von hoher Transparenz: Die Kosten für effektiv geleistete Arbeitsstunden sind kalkulierbar und Sie können die Leistung des Arbeitnehmers vor Ort einschätzen.
  • Mehr Flexibilität:
    Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglicht eine flexible Personalplanung. In Zeiten schwankender Auftragslagen, Konjunkturschwankungen oder Auftragsspitzen können Sie mit einem bedarfsgerechten Personaleinsatz reagieren und Personalengpässe vermeiden. Wachstumsphasen und gute Auftragslagen lassen sich dadurch effektiv nutzen.
  • Weniger Kosten und Verwaltungsaufwand:
    Sie können sich einen zeit- und kostenintensiven Recruiting-Prozess sparen. Da der Personaldienstleister den Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer aufsetzt, reduziert sich der administrative Aufwand für Ihr Unternehmen.
  • Unterscheidung Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge
  • Wir stehen in Kontakt mit und erfüllen die vertraglichen Bestimmungen von der Bundesagentur für Arbeit (BfA).
  • Wir achten und verfolgen die gesetzlichen Regeln der Überlassungsdauer, des Wiedereinstellungsverbotes, Equal Pay und Equal Treatment.
  • Jeder unserer Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen, wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz u.ä
  • Aktuelle Regeln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind in der Fassung vom April 2017 überarbeitet worden.
  • Verleiher im Sinne des AÜG ist derjenige Arbeitgeber, der Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer) einem Dritten im
  • Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt, unabhängig davon, ob er Erwerbszwecke verfolgt oder nicht.
  • Der Leiharbeiter steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher, seine Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer nicht bei dem Verleiher sondern bei dem Entleiher.
  • Jeder unserer Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen. Der Verleiher hat die nach geltendem Tarifvertrag geschuldeten Arbeitsbedingungen zu gewähren.